Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Leibniz-Institut für Bildungsmedien | Georg-Eckert-Institut (GEI) ist bestrebt, seinen Webauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zu gestalten.

Rechtliche Grundlage

Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie die Niedersächsische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen (NBITVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der weiterentwickelten Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 Version 2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar. Die Einschätzung basiert auf einer im Juli 2021 erfolgten Selbstbewertung einer repräsentativen Seitenauswahl auf Grundlage der Prüfschritte des BITV-Tests mit besonderem Blick auf Elemente wie Webseitenstruktur, Kontraste und Grafiken.

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 06.09.2021 erstellt. Sie gilt für die aktuell im Internet erreichbare Ansichten und Unterseiten der Domain www.gei.de. Die Erklärung wurde zuletzt am 08.06.2023 bearbeitet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Navigation

Die per Tastatur angesteuerten Bereiche werden nicht hervorgehoben.

Maßnahme:
Wir bemühen uns dies technisch so anzupassen, dass alle Elemente der Webseite auch mit der Tastatur zu bedienen sind.

Kontraste

Die Kontraste zwischen Schrift und Hintergrund sind nicht ausreichend. Die Markierung ausgewählter Buttons durch einen Farbwechsel führt zu einem noch schlechteren Kontrastverhältnis.

Maßnahme:
Einsatz eines Umschaltbutton für eine Farbvariante mit besseren Kontrasten.

Grafiken

Bei manchen visuellen Elementen oder Grafiken fehlt ein entsprechender Alternativtext.

Maßnahme:
Künftig wird bei jedem visuellen Element immer ein Alternativtext eingetragen.

PDF

Die auf der Webseite verlinkten PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Maßnahme: Bei der Erstellung neuer Dokumente im PDF-Format wird auf die barrierefreie Gestaltung geachtet. Ausgenommen sind Dateien, die uns von Dritten zur Verfügung gestellt werden und ein Zusatzangebot darstellen oder deren Inhalt auch als HTML-Alternative zur Verfügung steht.

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre (§ 9 a Absatz 4 NBGG)

Texte

Bisher liegen keine Texte in Leichter Sprache für die Webseite vor. Maßnahme: Für die Beschreibung des Instituts und die Navigation der Webseite werden Texte in Leichter Sprache verfasst. Weitere Texte werden nicht in Leichte Sprache übersetzt.

Das Zielpublikum der Webseite kommt vorrangig aus dem wissenschaftlichen und Bildungsbereich. Die Verwendung einschlägiger Fachterminologie und Ausdrucksweisen ist in Teilbereichen des Internetangebots den nutzenden Zielgruppen und teilweise ihrer wissenschaftlichen Vorbildung geschuldet. Dies ist besonders bei den Beschreibungen der wissenschaftlichen Forschungsprojekte der Fall, so dass die bereitgestellten Inhalte prinzipiell die Anforderungen einer Barrierefreiheit nicht vollständig erfüllen können. Dennoch bemüht sich die Redaktion um klare Verständlichkeit bei der Formulierung der Texte. Das GEI bittet diejenigen, die auf derartige Barrieren stoßen sollten, um Verständnis.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren bezüglich unserer Webseite auffallen oder sollten Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Barrierefreiheit“ an schwerbehindertenbeauftragte[at]leibniz-gei.de.

Schlichtungsverfahren

Bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 9d NBGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der Informationstechnik zu lösen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf den Internetseiten der Schlichtungsstelle  können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Das Antragsformular wird auch in Leichter Sprache bereitgestellt.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle direkt unter:

  • Telefon: 0511/120-4010
  • E-Mail: schlichtungsstelle[at]ms.niedersachsen.de
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