Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Leibniz-Institut für Bildungsmedien | Georg-Eckert-Institut (GEI) ist bestrebt, seinen Webauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zu gestalten.

Rechtliche Grundlage

Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie die Niedersächsische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen (NBITVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der weiterentwickelten Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 größtenteils vereinbar. Die Einschätzung basiert auf einer im August 2023 im Auftrag des Landes Niedersachsen erfolgten Überprüfung durch die Materna Information & Communications SE.

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 25.07.2024 erstellt. Sie gilt für die aktuell im Internet erreichbare Website www.gei.de. Die Erklärung wurde zuletzt am 30.07.2024 bearbeitet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken

Bei einigen Layoutgrafiken, die aus Barrierefreiheitsgründen mit einem leeren alt-Attribut versehen sein sollten, wird automatisch der Dateinamen der Grafik als alt-Attribut ausgegeben.

Maßnahme: Wir werden unser Content Management System (TYPO3) so konfigurieren, dass bei Layoutgrafiken, die ein leeres alt-Attribut verlangen, das entsprechende Feld nicht automatisch befüllt wird.

HTML-Strukturelemente für Überschriften

Auf der Treffer-Seite der Suche finden sich visuell erkennbare Überschriften (Typ / Kategorie), die in HTML nicht als solche ausgezeichnet sind. Screen Reader-Nutzern wird dadurch die Orientierung innerhalb der Seite erschwert.

Maßnahme: Bei den in der zweiten Jahreshälfte 2024 anstehenden Korrektur- und Verbesserungsarbeiten an der Website, werden die besagten Überschriften als solche ausgezeichnet werden.

HTML-Strukturelemente für Listen

Der Schnelleinstieg auf der Startseite sowie einige Link-Listen sind nicht als solche in HTML (ul, ol, li) ausgezeichnet.

Maßnahme: Beim nächsten Relaunch der Website werden diese Link-Listen durch andere Content-Element ersetzt. Bis dahin werden derartige Link-Listen nur sparsam eingesetzt.

Kontrast (Minimum)

Bei einigen wenigen Elementen kann es, auch aufgrund einer nicht definierten Hintergrundfarbe, zu einem verringerten Kontrastverhältnis kommen.

Maßnahme: Sofern die Farbwerte ohne größere Folgen für das Gesamtdesign angepasst werden können, nehmen wir die Verbesserungen gleich vor. Alle anderen nicht ausreichenden Kontrastverhältnisse wie auch die fehlende Definition einer Hintergrundfarbe werden beim nächsten Relaunch behoben.

Textgröße ändern

In wenigen Fällen kann es bei einer Vergrößerung des Texts mithilfe der Zoom-Funktion des Browsers dazu kommen, dass die Links zu den Sozialen Medien am Seitenrand teilweise abgeschnitten und daher nicht vollständig genutzt werden können.

Maßnahme: Die Fixierung bzw. Ausrichtung der Social Media Icons am rechten Bildschirmrand wird bei einer nächsten Überarbeitung des Layouts dementsprechend angepasst, dass diese jederzeit vollständig nutzbar sind.

Automatischer Umbruch (Reflow)

Überschriften von Akkordeon-Elementen, deren Länge über 25 Zeichen hinaus geht, werden aufgrund eines fehlenden Umbruchs abgeschnitten.

Maßnahme: Wir streben an, soweit möglich, die Länge von Akkordeon-Überschriften auf redaktionelle Weise unter 25 Zeichen zu halten.

Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben (Hover) oder Fokus

Das Menü der Hauptnavigation öffnet sich, sobald ein Nutzer den Fokus daraufsetzt (Maus-Hover und Tastatur). Es überdeckt andere Inhalte und lässt sich nur durch Ändern des Fokus schließen. Das Schließen mittels der ESC-Taste oder durch Betätigen des auslösenden Elements ist nicht möglich. Dies kann in einigen wenigen Fällen, insbesondere bei starker Vergrößerung der Website, dazu führen, dass einige Elemente durch Überlagerung nicht ansteuerbar sind.

Maßnahme: Beim nächsten Relaunch der Website wird das Navigations-Konzept in der Richtung hin überarbeitet, dass es zu keiner Überlagerung mehr kommt bzw. überlagernde Elemente jederzeit, zum Beispiel mithilfe der ESC-Taste, geschlossen werden können.

Tastatur und Fokus-Reihenfolge

In der mobilen Ansicht sind die Unterpunkte des Menüs nicht mit der Tastatur erreichbar, da sich die Menüpunkte nicht ausklappen lassen. Darüber hinaus werden in der mobilen Ansicht bei geschlossenem Menü die einzelnen Menüpunkte bei Benutzung der Tabulatortaste zwar angesteuert, aber nicht aufgeklappt, wodurch der Fokuspunkt nicht sichtbar ist.

Maßnahme: Beim nächsten Relaunch der Website wird das Navigations-Konzept grundlegend überarbeitet, sodass auch in der mobilen Ansicht das Menü vollumfänglich nutzbar sein wird.

Linkzweck (im Kontext)

Links, die auf eine Domain außerhalb von www.gei.de führen, werden mit einem Icon gekennzeichnet. Führt ein Link auf ein PDF, so wird darauf weder im Linktext noch auf andere Weise hingewiesen.

Maßnahme: Bei den in der zweiten Jahreshälfte 2024 anstehenden Korrektur- und Verbesserungsarbeiten an der Website, wird das Content Management System so konfiguriert, dass Links auf andere Formate als HTML (z. B. PDF) besonders gekennzeichnet werden.

Fokus sichtbar

Einige Elemente (z. B. die Social Media Buttons) werden beim Ansteuern nicht durch eine Fokushervorhebung kenntlich gemacht, bzw. der Fokus ist aufgrund eines zu geringen Kontrastes nur schwer erkennbar.

Maßnahme: Fehlende Fokushervorhebungen werden gesammelt und zusammen mit den nur schwer erkennbaren Fokuspunkten bei einer nächsten Anpassung des Designs den Vorgaben entsprechend angepasst.

Syntaxanalyse

Bei Seiten, die im Zusammenhang mit der Suche stehen, treten im Frontend nicht sichtbare Syntaxfehler auf.
Maßnahme: Die betroffenen Seiten werden auf Syntaxfehler hin überprüft; die Fehler behoben.

Name, Rolle, Wert

Bei ausklappbaren Elementen der Hauptnavigation sowie der Akkordeon-Elemente wird der aktuelle Zustand (eingeklappt / ausgeklappt) nicht an assistive Hilfstechnologien weitergegeben. Außerdem sind die vereinzelt eingesetzten Registerkarten nicht ausreichend ausgezeichnet, was die Orientierung für Screenreader-Nutzende erschwert.

Maßnahme: Der bereits jetzt seltene Einsatz des Registerkarten-Elements soll auf null heruntergefahren werden. Ausklappbare Elemente der Navigation werden mit der nächsten Überarbeitung der Navigation so angepasst, dass sie den aktuellen Zustand ausgeben. Ebenso wird bei den Akkordeon-Elementen nach einer Lösung gesucht.

PDF

Ein Teil der auf der Website verlinkten PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.

Maßnahme: Bei der Erstellung neuer Dokumente im PDF-Format wird auf die barrierefreie Gestaltung geachtet. Ausgenommen sind Dateien, die uns von Dritten zur Verfügung gestellt werden und ein Zusatzangebot darstellen oder deren Inhalt auch als HTML-Alternative zur Verfügung steht.

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre (§ 9 a Absatz 4 NBGG)

Texte in Leichter Sprache

Bisher liegen keine Texte in Leichter Sprache für die Webseite vor.

Maßnahme: Für die Beschreibung des Instituts und die Navigation der Webseite werden Texte in Leichter Sprache verfasst. Weitere Texte werden nicht in Leichte Sprache übersetzt.

Das Zielpublikum der Webseite kommt vorrangig aus dem wissenschaftlichen und Bildungsbereich. Die Verwendung einschlägiger Fachterminologie und Ausdrucksweisen ist in Teilbereichen des Internetangebots den nutzenden Zielgruppen und teilweise ihrer wissenschaftlichen Vorbildung geschuldet. Dies ist besonders bei den Beschreibungen der wissenschaftlichen Forschungsprojekte der Fall, sodass die bereitgestellten Inhalte prinzipiell die Anforderungen einer Barrierefreiheit nicht vollständig erfüllen können. Dennoch bemüht sich die Redaktion um klare Verständlichkeit bei der Formulierung der Texte. Das GEI bittet diejenigen, die auf derartige Barrieren stoßen sollten, um Verständnis.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren bezüglich unserer Webseite auffallen oder sollten Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Barrierefreiheit“ an schwerbehindertenvertretung[at]gei.de.

Schlichtungsverfahren

Bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 9d NBGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der Informationstechnik zu lösen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf den Internetseiten der Schlichtungsstelle können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Das Antragsformular wird auch in Leichter Sprache bereitgestellt.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle direkt unter:

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