Chancengleichheit

Das Leibniz-Institut für Bildungsmedien | Georg-Eckert-Institut (GEI) unterstützt und fördert aktiv den gesetzlichen Anspruch auf Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaft. Rechtsgrundlagen der Gleichstellungsarbeit am GEI sind das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz und die Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen über die Gleichstellung von Frauen und Männern. Darüber hinaus orientiert sich das Institut an den Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG und der Leibniz-Gemeinschaft.

  • Instutionelle Verankerung der Chancengleichheit

    Gleichstellung sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind am GEI Leitungsaufgaben. Alle vier Jahre werden eine Gleichstellungsbeauftragte und ihre Vertretungen gewählt. Die Mitspracherechte der Gleichstellungsbeauftragten in personalpolitischen Entscheidungen sind auf mehreren Ebenen institutionell festgelegt. Mit dem Instrument des Gleichstellungsplans (aktuell 2023-2025) werden regelmäßig Erreichtes evaluiert sowie konkrete Maßnahmen und Verantwortlichkeiten für zukünftige Ziele benannt. Jährlich werden auch Daten zum Frauenanteil nach Einkommensgruppen, Arbeitsbereichen und Positionen am GEI erhoben.


  • Gleichstellungsarbeit im Austausch

    Die Gleichstellungsbeauftragte steht in turnusmäßigem Austausch mit der Direktion und den Abteilungsleitungen, um gleichstellungsrelevante Themen zu identifizieren, die Leitungspersonen für ihre Aufgaben bei der Förderung der Chancengleichheit zu sensibilisieren und über den Fortschritt aktueller Bemühungen zu berichten. Auch mit dem Personalrat und weiteren Interessenvertretungen des GEI steht sie in regelmäßigem Kontakt und fungiert als Ansprechpartnerin für alle Mitarbeiter*innen, auch bei Konflikten und Beschwerden. Die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Verhinderung von Diskriminierung und Belästigung aufgrund des Geschlechts sind darüber hinaus wichtige Aufgaben aller Mitarbeitenden des GEI. Um dies zu unterstützen wurde 2020 der Leitfaden für die Verwendung gendersensibler Sprache aktualisiert sowie ein Code of Conduct zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung verabschiedet.


  • Maßnahmen der Gleichstellungsarbeit

    Die Gleichstellungsbeauftragte verfügt über ein jährliches Budget, über das sie selbstständig bestimmen kann. Mit diesem werden sowohl die Professionalisierung der Gleichstellungsarbeit gefördert als auch Einzelmaßnahmen für Mitarbeiter*innen zur Fortbildung und Karriereförderung, Sensibilisierung für gleichstellungsrelevante Themen und Antidiskriminierung oder Betreuungsnotfälle unterstützt.


  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie

    Das GEI versteht sich als familienfreundlicher Arbeitgeber. Für seine Bemühungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurde es 2020 mit dem Total E-Quality-Prädikat ausgezeichnet. Bestimmungen dazu,  z. B. zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung, sind in einer Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit geregelt. Damit Mitarbeiter*innen durch Mutterschutz und Elternzeit keine beruflichen Nachteile entstehen, wurde die Durchführung eines obligatorischen Gesprächs über die Rückkehr an den Arbeitsplatz ebenfalls in einer Dienstvereinbarung verankert. Eine Checkliste: Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld sowie das zukünftig im Neubau eingerichtete Eltern-Kind-Zimmer für Mitarbeiter*innen und Veranstaltungsgäste sind weitere Angebote zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

    Zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf arbeitet das GEI seit 2022 mit dem voiio-Familienservice zusammen und bietet seinen Mitarbeiter*innen über die Plattform Zugang zu verschiedenen Angeboten und Ressourcen, wie Expertenberatung, Coachings, Seminare, Live-Kurse, Apps und Software, bei denen sie bei den alltäglichen Herausforderungen, die Beziehungen und das Familienleben mit sich bringen, unterstützt werden.


  • Diversität

    Zur weiteren Verbesserung der frauen- und diversitätsfreundlichen Atmosphäre und Arbeitsbedingungen am GEI wurde 2020 eine Diversitätsbeauftragte ernannt. Diese ist für die Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verantwortlich und vertritt damit die Rechte von Menschen mit Behinderung, trägt in beratender Funktion zur Anerkennung, Wertschätzung und Förderung der Vielfalt sowie zur Sichtbarmachung und zum Abbau noch vorhandener Benachteiligungen und Barrieren auf unterschiedlichen Ebenen und in allen Bereichen bei.


Für sein Engagement zur Gleichstellung von Frauen und Männern und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie erhielt das GEI 2023 zum zweiten Mal das Total E-Quality-Prädikat. Die Jury hob in ihrer Begründung zur erneuten Verleihung des Prädikats das beispielhafte Handeln im Sinne einer geschlechter- und diversitätsgerecht ausgerichteten Organisationskultur des GEI hervor und lobt die Chancengleichheitsstrategie des Instituts, die die TOTAL E-QUALITY Standards in den verschiedenen Aktionsfeldern hervorragend erfüllt. Die erfolgreiche Gleichstellungsarbeit ist auch ein Resultat der guten Zusammenarbeit der Institutsleitung mit dem Personalrat, der Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung am GEI. Gemeinsam werden Maßnahmen u. a. zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und Fort- und Weiterbildungsangebote für vielfältige Karrierewege realisiert.

Mit der Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ setzte das GEI im Dezember 2023 ein entschiedenes Zeichen und verschrieb sich zur Förderung der Wertschätzung aller Mitarbeitenden unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft.

Beauftragte

Gleichstellung

Katharina Baier | Gleichstellungsbeauftragte

Janina Becker | Stellvertretung

Maren Tribukait | Stellvertretung

Bei Fragen, Anregungen oder Terminanfragen, senden Sie uns eine E-Mail.

Diversität

Imke Rath | Eine E-Mail senden

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